Wasser ist in Deutschland zwar ein Allgemeingut, jedoch ist der Verbrauch in regionaler Kleinstaaterei im wesentlichen für die privaten Haushalte geregelt. Deswegen werden die privaten Wasserhähne abgestellt, während Getränkehersteller und Industrie im Prinzip erst dann aufhören müssen, wenn nichts mehr aus dem Brunnen kommt.