Es wirkt wie ein Ritual neoliberaler Politik: Kaum wird über die Zukunft der Rente gesprochen, taucht die Allheilsheischende Forderung nach ihrer Privatisierung, ob ganz oder in Teilen, auf – als wäre dies ein Naturgesetz, das nur darauf wartete, endlich umgesetzt zu werden. Dabei lohnt ein Blick auf jene, die diese Forderung besonders vehement vertreten. Friedrich Merz als derzeit lauteste Sirene der Abschaffung staatlich garantierter Fürsorge ist beispielsweise seit seiner Geburt maximal privilegiert. Er ist einer, der in die Privatversicherung geboren wurde, der sich von Kindesbeinen an nie existenzielle Sorgen um Geld machen musste, sich nie existenziellere Gedanken um seine Zukunft machen musste, als die Entscheidung, welchen Überflussweg er gehen möchte, etwa ob er ein oder zwei Flugzeuge haben möchte. Nur aus dieser von der normalen Bevölkerung völlig entkoppelten Perspektive erscheint es nachvollziehbar, warum die Risiken eines kapitalgedeckten Systems für ihn eher theoretischer Natur bleiben.

Denn die Privatisierung der Rentenkasse hätte – wie zahlreiche Analysen zeigen – weitreichende Folgen für die Gesellschaft. Die stärkere Koppelung der Altersvorsorge an die Finanzmärkte lässt individuelle Risiken steigen und vertieft die verfassungsrechtlich ohnehin bereits untragbaren sozialen Ungleichheiten. Denn Deutschland ist ein bereits tief in nur in Ausnahmen nach oben überwindbare Millieugrenzen gespaltenes Land, wer hier nicht privilegiert geboren wird, wird in aller Regel kein privilegiertes Leben erfahren. Die Verlagerung der Rente in die Eigenverantwortung wird also insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen im täglichen Überlebenskampf gefährden, in die Verelendung zu geraten. Sie werden zwischen explodierenden Mieten und Lebenshaltungskosten Probleme haben, in der Erwerbsphase ausreichend privat vorzusorgen, während Börsenschwankungen ihre Sicherheit im Alter zusätzlich gefährden, ganz abgesehen davon, was die Kurserfahrung mit der Gesundheit von Menschen macht, deren Existenz von den Schwankungen abhängt. Die Erfahrung mit früheren Privatisierungsanläufen wie der Riester-Rente belegt zudem, dass von der Verlagerung der Rente in den Kapitalmarkt vor allem Finanzunternehmen profitierten, während viele Bürgerinnen und Bürger mehr Risiken als Vorteile erwarten.

In dieser Logik erscheint die gesetzliche Rente nicht als Relikt vergangener Zeiten, sondern im Lichte der Erfahrungen von Inflation und Weltwirtschaftskrisen als bewusst gestaltetes Fundament des deutschen Sozialstaats – ein System, das Stabilität schafft, Solidarität organisiert und die Lebensleistung breiter Bevölkerungsschichten anerkennt. Der Sozialstaat ist auch aus anderen Gründen kein Asset, das man nach Renditegesichtspunkten verwaltet, sondern ein unverhandelbarer verfassungsrechtlicher Auftrag, fest und unaustragbar im Grundgesetz verankert. Zentral in Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes ist der Sozialstaat verankert und verpflichtet den Staat, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Alle Vorstöße, die die Grundpfeiler des Sozialstaates aushöhlen, sind daher bei allen Euphemismen keine Modernisierung, sondern ein Angriff auf das Grundgesetz und damit das Fundament dieser Gesellschaft als solches. Ein Kanzler, der gegen den Sozialstaat ist, ist ein Kanzler, der sich gegen die Verfassung stellt. Ein Kanzler, der dies tut, ist kein Kanzler aller Deutschen, sondern die Spaltaxt des Überreichtums.