Wenn also bereits dieses aus Corona-Sicht angenehm lusche Ausnahmenpaket, welches im Kern ja nur den Versuch einer fortgesetzten Strategie der Eigenverantwortung darstellt, schon Harter Lockdown heißt, wie soll dann eigentlich das, was unweigerlich danach kommt heißen? Eigenverantwortung ist ein starkes Konzept für Situationen, in denen Individuen individuelle Entscheidungen für ihr individulles Lebensglück treffen. Wobei erfahrungsgemäß und ohne nachzudenken auch für jeden sofort einsichtig wie nachvollziehbar sowohl die Definition von Lebensglück als auch die Risikobewertung der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Ergebnis von Individuum zu Individuum stark variieren. Deswegen heißt dieses Konzept ja auch völlig überraschenderweise auch EIGEN- und nicht Fremd-Verantwortung, eben weil sie auf das eigene Lebensglück ind nicht auf das überindividuelle, gar kollektive Lebensglück abzielt, zu diesen ja nicht selten auch in Konkurrenz steht. Des einen Party war noch stets des anderen Pein. Eigenverantwortung kann daher als alleiniges Konzept nur dort greifen, wo das Tragen des Haftungsrisikos und die Risikoauswirkung in ein- und demselben Individuum zusammenfallen. Daher ist die Eigenverantwortung in der Gesellschaft stets in ein Regelwerk eigebunden, welches die Auswirkungen der Eigenverantwortung im Bezug auf die Gesellschaft ordnet und beschränkt. Eigenverantwortung endet dabei in aller Regel spätestens juristisch da, wo sie das Lebensglück des nächsten einbezieht. Eigenverantwortung als Pandemie-Strategie darf also getrost als Eskapismus einer regulierungsunwilligen Politik begriffen werden, was die Pandemie aber erwiesenermaßen nicht bekämpft sondern nur wirksam verstetigt. Können wir daher bitte endlich mal das Konzept der Eigenverantwortung als gesamtgesellschaftliche Strategie bei einer Pandemie streichen!?

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