Das individuelle Asylrecht in Art. 16a GG leitet sich aus dem Art. 1 GG, der Unantastbarkeit der Würde des Menschen ab. Liest man Artikel 16a, so sieht man, dass er bereits bis an die äussere Schmerzgrenze des Grundgesetzes ausgehöhlt wurde.
Wüsste Söder, ginge es ihm nicht um billigen Populismus.