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Die Verteilung der Rechte in der deutschen Mobilitätspolitik ist ständisch geordnet. An der Spitze thront als absoluter Herrscher das Auto im zur seinem uneingeschränkten Park-und Fahrraum ausgestalteten Staat. Darunter verteilen sich abnehmend die Rechte auf Anhörung, Teilhabe und Mitbestimmung.