
Die Bundestagsjuristen bezeichnen Innenminister (sic!) Dobrindts Grenzschließung und Asylverweigerung als rechtswidrig. Sie verstoßen sowohl gegen Bundes- als auch EU- und die internationalen Menschenrechte. Da hilft auch keine erfundene Notlage, egal, ob diese im vom Kabinett Merz bereits am ersten Tag angerichteten innen- und aussenpolitischem Chaos und Schadens nun formal ausgesprochen wird oder nicht. Denn die einzige Notlage ist augenscheinlich der Rassismus und das hieraus entsprungene Rechtsverständnis dieser Regierung – eine nationale Notlage aufgrund von Asylverfahren ist auf einem langjährigen Tiefstand nicht ansatzweise begründbar. Dobrindts alternative Erklärung zur Notlage, die einer Abschreckung ist da weder hilfreich noch zielführend. Von anständig, christlich und ethisch ganzu zu schweigen. Und ganz abgesehen vom maximal unwürdigem Timing dies ausgerechnet zum Jahrestag der Befreiung vom Faschismus anzuordnen, denn dass das Recht auf Asyl wurde aufgrund von Deutschlands Verbrechen und verbrecherischem Krieg eingeführt.
Die Aufgabe eines Innenministers ist die Wahrung und Durchsetzung von Recht und Verfassung. Die Aufgabe ist nicht Recht und Verfassung aufgrund von dumpfen Stammtisch-Rassismen zu brechen. Nicht in der Welt und schon gar nicht in Deutschland.