Das zweithöchste Amt der Bundesrepublik, die Leitung der Bundesversammlung, steht protokollarisch noch vor der Kanzler*in und setzt eine geräuschlose, eine dem Wesen und der Bedeutung des Amtes angemessene Art der Erfüllung voraus. Oder man übergibt das Amt halt einer selbstbesoffenen, rechtsdrehenden Weinkönigin mit dem Demokratieverständnis eines Hetzblattes.